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Transportgenehmigung
Genehmigung zum Einsammeln und Befördern von Abfällen gem. § 49 Abs. 1, § 50 Abs. 2 Nr. 1 KrW-/AbfG in Verbindung mit der TgV
Änderungsbescheid Transportgenehmigung
Erweiterung des Sammlungsgebietes auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Verpflichtungs- und Freistellungserklärung
Lizenz zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr
Gültigkeit bis 2025